Beratung zu Pflegeleistungen und Pflegegraden

  • Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades (Erstantrag oder Höherstufung)             
  • Vorbereitung auf den Begutachtungstermin vom medizinischen Dienst
  • Prüfung von Pflegebescheiden und Hilfe beim Einlegen von Widersprüchen bei Ablehnung 
  • Beratung über die Leistungen der Pflegeversicherung  (z.B. Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege)

Organisation der Pflege

  • Entwicklung eines individuellen Pflegeplans für die Betreuung zu Hause 
  • Beratung zur Kombination ambulanter und stationärer Pflege 
  • Hilfestellung bei der Suche nach Entlastungsangeboten (Alltagshelfer, Haushaltshilfen)  
  • Unterstützung bei der Wahl eines passenden Pflegedienstes oder einer stationären Einrichtung

Finanzielle Unterstützungs - und Entlastungsangebote

  • Informationen zu Entlastungsbeträgen und deren Nutzung
  • Beratung zu zusätzlichen Hilfsmöglichkeiten wie Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassungen und Zuschüssen

Unterstützung für pflegende Angehörige

  • Beratung in belastenden Situationen
  • Unterstützung und Entlastungsstrategien für Angehörige
  • Tipps zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
  • Vermittlung von Schulungen für die Pflege zu Hause (z. B. Lagerung, Körperpflege, Umgang mit Hilfsmitteln)

Begleitung und Vermittlung

  • Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Ehrenamtlichen oder anderen Beratungsstellen
  • Hilfe bei der Organisation von Hospiz- und Palliativpflege
  • Auf Wunsch Begleitung bei Behördengängen oder Gesprächen mit Kostenträger


Beratungsbesuch 
gemäß §37.3 SGB XI bei Pflegegeldbezug

Wer die Pflege oder Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist nach § 37.3 SGB XI verpflichtet, einen Beratungsbesuch von einer zugelassenen Einrichtung bzw. Pflegeberater in Anspruch zu nehmen. Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen.

 

Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

  • Pflegegrad             halbjährlich
  • Pflegegrad 3              halbjährlich
  • Pflegegrad 4              vierteljährlich
  • Pflegegrad             vierteljährlich

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können auf Wunsch den Beratungsbesuch 1x pro Halbjahr abrufen.

 

Die Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI können abwechselnd als Präsenzbesuch, telefonisch oder als Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2027 geplant. Die erste Beratung erfolgt immer in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen als persönliche Beratung.

 

 

                       

Falls Sie sich mit den Terminen unsicher sind, können Sie diese bei Ihrer Pflegekasse erfragen oder im Bewilligungsbescheid nachsehen.


Als zertifizierte Pflegeberaterin nach §7a SGB XI führe ich den Beratungsbesuch gern bei Ihnen aus.

Widerspruch einlegen 

Ich helfe Ihnen dabei

 

Wann ist ein Widerspruch möglich?

 

  • Ablehnung eines Pflegegrads oder einer Höherstufung                                                                                                             
  • Bescheide von Behörden oder Versicherungen, die Ihnen unklar sind                                                                                   
  • Entscheidungen, die nicht Ihren Erwartungen entsprechen

 

Sie haben in der Regel einen Monat Zeit, mit einem formlosen Schreiben Widerspruch einzulegen. 

Erst wenn Sie die Widerspruchsfrist verstreichen lassen, gilt der Widerspruch als anerkannt.

 

 

 

Wie kann ich Sie unterstützen?

 

  • Wir prüfen gemeinsam Ihren Bescheid               
  • Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche besser zu verstehen                                                                       
  • Ich zeige Ihnen, wie Sie einen Widerspruch formulieren können                                                
  • Ich helfe Ihnen, Fristen einzuhalten und Ihr Anliegen strukturiert darzustellen                             
  • Auf Wunsch begleite ich Sie durch den gesamten Widerspruchsprozess

 

Sie haben einen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind?

Es findet keine Rechtsberatung im Sinne des §2 RDG ( Rechtsdienstleistungsgesetz) statt

 

Ich stehe Ihnen beratend zur Seite, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden!

 

Die anfallenden Kosten besprechen wir im kostenlosen Erstgespräch.

Lassen Sie uns zusammenarbeiten

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Lassen Sie uns gemeinsam einen Plan entwickeln, der Ihnen und Ihren Angehörigen hilft.

 

Ich freue mich darauf, Sie zu unterstützen!

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